Die nachfolgenden Hinweise und Bestimmungen gelten fr Software, die Ihnen von Siemens berlassen wird, indem entweder die Software auf Ihrem System vorinstalliert wurde, im Rahmen einer Installation eine Kopie auf dem System abgelegt wird oder die Software auf andere Weise zugnglich gemacht wird.

Achtung:

Diese Software ist durch deutsche und/oder auslndische Urheberrechtsgesetze und Bestimmungen internationaler Vertrge geschtzt. Unbefugte Vervielfltigung und unbefugter Vertrieb dieser Software oder Teilen davon sind strafbar. Dies wird sowohl straf- als auch zivilrechtlich verfolgt und kann empfindliche Strafen und/oder Schadensersatzforderungen zur Folge haben. Vor Installation und/bzw. Nutzung lesen Sie bitte die fr diese Software gltigen Lizenzbestimmungen. Diese finden Sie im Anschluss an diesen Hinweistext.

Haben Sie diese Software als "Trial-Version" erhalten, so ist die Nutzung der Software nur zu Test- und Validierungszwecken gem den im Anschluss genannten Bestimmungen fr die Trial-License zulssig. Ein Einsatz im Produktionsprozess ist nicht gestattet. Da es sich um eine "Trial-Version" handelt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass vorhandene Dateien verndert oder berschrieben werden oder Daten verloren gehen. Fr Schden und/oder Datenverluste, die aus dieser Installation oder der Nichtbeachtung dieses Warnhinweises resultieren, wird daher keine Haftung bernommen.

Jede andere Art der Nutzung dieser Software ist nur mit Besitz einer gltigen Lizenz zulssig. Sollten Sie nicht im Besitz einer gltigen Lizenz sein, die durch Vorlage eines entsprechenden Certificate of License nachgewiesen werden kann, brechen Sie bitte die Installation sofort ab, nutzen Sie vorinstallierte Software von Siemens nicht und wenden Sie sich zur Vermeidung von Schadensersatzforderungen bitte unverzglich an eine unserer Niederlassungen.


Securityhinweise:

Siemens bietet Produkte und Lsungen mit Industrial Security-Funktionen an, die den sicheren Betrieb von Anlagen, Lsungen, Maschinen, Gerten und/oder Netzwerken untersttzen. Sie sind wichtige Komponenten in einem ganzheitlichen Industrial Security-Konzept. Die Produkte und Lsungen von Siemens werden unter diesem Gesichtspunkt stndig weiterentwickelt. Siemens empfiehlt, sich unbedingt regelmig ber Produkt-Updates zu informieren.

Fr den sicheren Betrieb von Produkten und Lsungen von Siemens ist es erforderlich, geeignete Schutzmanahmen (z. B. Zellenschutzkonzept) zu ergreifen und jede Komponente in ein ganzheitliches Industrial Security-Konzept zu integrieren, das dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Dabei sind auch eingesetzte Produkte von anderen Herstellern zu bercksichtigen. Weitergehende Informationen ber Industrial Security finden Sie unter http://www.siemens.com/industrialsecurity.

Um stets ber Produkt-Updates informiert zu sein, melden Sie sich fr unseren produktspezifischen Newsletter an. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter http://support.automation.siemens.com.


Allgemeine Bedingungen zur berlassung von Software fr Automatisierungs- und Antriebstechnik an Kunden mit Sitz in Deutschland
(Stand Dezember 2014)

1. berlassung der Software und Einrumung von Nutzungsrechten
1.1 Definitionen
"Auftragsdaten" sind die bereinstimmenden Angaben der Vertragspartner zur Identifikation der Software, einschlielich der Artikelnummer von Siemens, sowie die zur Artikelnummer gehrenden Bestelldaten des zum Zeitpunkt der Auftragsbesttigung gltigen Katalogs von Siemens. Sofern der Kunde von Siemens keine Auftragsbesttigung erhlt, ist fr die Angabe der Artikelnummer der CoL relevant, den Siemens dem Kunden mit der Annahme seiner Bestellung berlsst.
"CoL" meint das Certificate of License, das Angaben ber die Art der an der Software erworbenen Nutzungsrechte enthlt. Das CoL ist der Software oder dem Lieferschein beigefgt. 
"Engineering-Software" ist Software fr Engineering wie z.B. Projektierung, Programmierung, Parametrierung, Test oder Inbetriebnahme.
"Frhere Version" ist ein frherer Ausgabestand der Software; blicherweise erkennbar an der nderung der Versionsnummer.
"Instanz" bedeutet entweder eine Instanz in einer physischen Betriebssystem-Umgebung oder eine Instanz in einer virtuellen Betriebssystem-Umgebung.
"Open Source Software" umfasst Open Source Software und hnliche Software Dritter.
"Runtime-Software" ist Software fr den Anlagen- und Maschinenbetrieb, z.B. Betriebssystem, Grundsystem, Systemerweiterungen oder Treiber.
"ServicePack" ist ein Ausgabestand der Software, in dem Fehler beseitigt sind, der aber i.d.R. keine genderte Funktionalitt enthlt.
"Schutzrecht" ist in Ziffer 8.1 definiert.
"Siemens" ist die Siemens Aktiengesellschaft (Deutschland).
"Software" ist das Softwareprodukt, das der Kunde von Siemens unter diesem Vertrag erwirbt, einschlielich der zugehrigen Dokumentation.
1.2 Geltungsbereich dieser Allgemeinen Bedingungen
Diese Allgemeinen Bedingungen gelten fr die berlassung von Software fr Automatisierungs- und Antriebstechnik durch Siemens an den Kunden. Allgemeine Geschftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als Siemens ihnen ausdrcklich schriftlich zugestimmt hat.
1.3 Vertragsgegenstand
Siemens berlsst dem Kunden die in den Auftragsdaten benannte Software und gewhrt dem Kunden die Nutzungsrechte an dieser Software, die dem vereinbarten Lizenztyp (Ziffer 2) und dem anwendbaren Software-Typ (Ziffer 3) entsprechen. Der vereinbarte Lizenz-Typ und der Software-Typ ergeben aus den Auftragsdaten und sind zustzlich im CoL aufgefhrt. Ergibt sich aus den Auftragsdaten bzw. dem CoL, dass der Kunde nur die Software, aber keine Nutzungsrechte fr die Software erhlt, so ist der Kunde zur Nutzung der Software erst berechtigt, wenn er die Nutzungsrechte entsprechend Ziffer 2 und, soweit ein License Key notwendig ist, einen License Key erwirbt. Erfolgt die berlassung der Software elektronisch oder durch die Einrumung von Vervielfltigungsrechten, beziehen sich die in diesen Allgemeinen Bedingungen genannten Rechte und Pflichten auf die vom Kunden mit Zustimmung von Siemens erstellten Kopien.
1.4 Lieferumfang
Siemens liefert dem Kunden die Software, entsprechend der Auftragsdaten, entweder auf einem Datentrger oder per Download, sowie das zugehrige CoL.
Siemens fgt die zur Software gehrende Dokumentation nach Siemens Wahl entweder in elektronischer Form der Software bei oder stellt die Dokumentation in elektronischer Form ohne zustzliche Kosten zum Download bereit. Sofern aus den Auftragsdaten ersichtlich ist, dass die Dokumentation nicht im Lieferumfang enthalten ist, ist sie gesondert zu erwerben; in diesem Fall hat der Kunde kein Vervielfltigungsrecht, sondern muss die gewnschte Zahl der Dokumentations-Exemplare erwerben. Siemens liefert dem Kunden einen License Key, wenn die Software zur technischen Freischaltung eines License Keys bedarf. Vereinbaren die Vertragspartner, dass der Kunde zunchst nur die Software, aber keine Nutzungsrechte fr die Software erwirbt, gehren der License Key und das CoL nicht zum Lieferumfang. Sofern der Kunde ein Nutzungsrecht beschrnkt auf Validierungszwecke erwirbt, kann ein CoL dem Lieferumfang beigefgt sein.
1.5 Enthaltene Fremdsoftwarekomponenten
Soweit die Software Open Source Software enthlt, ist diese in der Readme_OSS-Datei der Software aufgefhrt. Der Kunde ist berechtigt, die Open Source Software gem den jeweils geltenden Open Source Software-Lizenzbedingungen zu nutzen. Diese sind der Software beigefgt und gelten vorrangig vor den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen. Die Open Source Softwarelizenzbedingungen gelten auch vorrangig, soweit diese dem Kunden aufgrund der Verbindung von OSS-Komponenten mit proprietren Komponenten bestimmte Nutzungsrechte auch in Bezug auf die proprietren Komponenten einrumen. Siemens wird dem Kunden den Open Source Software-Quellcode auf Verlangen des Kunden gegen Zahlung eines entsprechenden Aufwendungsersatzes zur Verfgung stellen, soweit die Lizenzbedingungen fr die Open Source Software eine solche Herausgabe des Quellcodes vorsehen. Die Software kann neben Open Source Software auch Lizenzsoftware enthalten, d.h. Software, die nicht von Siemens selbst entwickelt wurde, sondern die Siemens von Dritten, z.B. Microsoft Ireland Operations Ltd., lizenziert bekommen hat. Erhlt der Kunde in diesem Fall mit der Software in der Readme_OSS-Datei Bedingungen des jeweiligen Lizenzgebers der Lizenzsoftware, so gelten diese im Hinblick auf die Haftung des Lizenzgebers dem Kunden gegenber. Fr die Haftung von Siemens dem Kunden gegenber gelten in jedem Fall diese Allgemeinen Bedingungen.
1.6 Beschaffenheit der Software, Systemumgebung
Die Beschaffenheit der Software ergibt sich abschlieend aus den Auftragsdaten/der Auftragsbesttigung in Verbindung mit der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses verfgbaren Dokumentation zur Software. Der Kunde wird die Systemumgebung entsprechend der Anforderungen in den Auftragsdaten/der Auftragsbesttigung bzw. dem CoL und der zugehrigen Dokumentation bereitstellen.
Der Kunde wird die Software selbst installieren und konfigurieren.

2. Lizenz-Typ
Siemens rumt dem Kunden an der Software fr die nachstehend genannten Lizenz-Typen die folgenden Rechte ein:
2.1 Single License
Der Kunde erhlt das nicht-ausschlieliche, zeitlich unbegrenzte Recht, die Software in einer (1) Instanz zu installieren und die so installierte Software auf die in den Auftragsdaten bzw. im CoL genannte Art (siehe "Art der Nutzung") zu nutzen.
2.2 Floating License
Der Kunde erhlt das nicht-ausschlieliche, zeitlich unbegrenzte Recht, die Software auf beliebig vielen Instanzen des Kunden zu installieren. Die Anzahl der Objekte (z.B. Benutzer oder Gerte), die die Software zeitgleich benutzen drfen, ergibt sich aus den Auftragsdaten bzw. dem CoL.
2.3 Rental License
Der Kunde erhlt das nicht-ausschlieliche, zeitlich gem den Auftragsdaten bzw. dem CoL (siehe "Art der Nutzung") begrenzte Recht, die Software in einer (1) Instanz zu installieren und zu nutzen. Ist die Nutzungsdauer in Stunden angegeben, beginnt die fr die Berechnung der zeitlichen Begrenzung magebliche Nutzung jeweils mit dem Starten und endet mit dem Schlieen der Software. Ist die Nutzungsdauer in Tagen, Wochen oder Monaten angegeben, so gilt der angegebene Zeitraum - beginnend mit dem erstmaligen Starten der Software - unabhngig von der tatschlichen Nutzung. Ist die Nutzungsdauer mit einem Datum angegeben, endet das Nutzungsrecht mit diesem Datum - unabhngig von der tatschlichen Nutzung.
2.4 Rental Floating License
Der Kunde erhlt das nicht-ausschlieliche, zeitlich gem den Auftragsdaten bzw. dem CoL (s. "Art der Nutzung") begrenzte Recht, die Software auf beliebig vielen Instanzen des Kunden zu installieren. Die Anzahl der Objekte (z.B. Benutzer oder Gerte), die die Software zeitgleich benutzen drfen, ergibt sich ebenfalls aus den Auftragsdaten bzw. dem CoL. Ist die Nutzungsdauer in Stunden angegeben, beginnt die fr die Berechnung der zeitlichen Begrenzung magebliche Nutzung jeweils mit dem Starten und endet mit dem Schlieen der Software. Ist die Nutzungsdauer in Tagen, Wochen oder Monaten angegeben, so gilt der angegebene Zeitraum - beginnend mit dem erstmaligen Starten der Software - unabhngig von der tatschlichen Nutzung. Ist die Nutzungsdauer mit einem Datum angegeben, endet das Nutzungsrecht mit diesem Datum - unabhngig von der tatschlichen Nutzung.
2.5 Demo License
Der Kunde erhlt das nicht-ausschlieliche, zeitlich gem den Auftragsdaten bzw. dem CoL (siehe "Art der Nutzung") begrenzte Recht, die Software in einer (1) Instanz zu installieren und zu Validierungszwecken zu nutzen. Ist die Nutzungsdauer in Tagen, Wochen oder Monaten angegeben, so gilt der angegebene Zeitraum - beginnend mit dem erstmaligen Starten der Software - unabhngig von der tatschlichen Nutzung. Ist die Nutzungsdauer mit einem Datum angegeben, endet das Nutzungsrecht mit diesem Datum - unabhngig von der tatschlichen Nutzung.
2.6 Demo Floating License
Der Kunde erhlt das nicht-ausschlieliche, zeitlich gem den Auftragsdaten bzw. dem CoL (siehe "Art der Nutzung") begrenzte Recht, die Software auf beliebig vielen Instanzen des Kunden zu installieren. Die Anzahl der Objekte (z.B. Benutzer oder Gerte), die die Software zeitgleich entsprechend der Zahl der erworbenen Nutzungsrechte zu Validierungszwecken benutzen drfen, ergibt sich ebenfalls aus den Auftragsdaten bzw. dem CoL. Ist die Nutzungsdauer in Tagen, Wochen oder Monaten angegeben, so gilt der angegebene Zeitraum - beginnend mit dem erstmaligen Starten der Software - unabhngig von der tatschlichen Nutzung. Ist die Nutzungsdauer mit einem Datum angegeben, endet das Nutzungsrecht mit diesem Datum, unabhngig von der tatschlichen Nutzung.
2.7 Trial License
Der Kunde erhlt das nicht-ausschlieliche Recht, die Software in einer (1) Instanz zu installieren und zu Validierungszwecken auf die in den Auftragsdaten bzw. im CoL genannte Art (siehe "Art der Nutzung") zu nutzen. Die Nutzungsdauer ist auf 14 Tage - beginnend mit dem erstmaligen Starten der Software - begrenzt, es sei denn, aus den Auftragsdaten bzw. dem CoL ergibt sich eine andere Nutzungsdauer. Der Kunde hat die Software nach Ablauf der Nutzungsdauer zu lschen oder zu deinstallieren.

3. Software-Typ
Der Kunde kann bei Siemens sowohl Engineering-Software als auch Runtime-Software erwerben. Ist der Software-Typ weder in den Auftragsdaten, noch im CoL angegeben, so gelten fr die Software die Rechte nach Ziffer 3.2 (Runtime-Software).
3.1 Engineering-Software
Der Kunde hat das Recht, eigene Programme oder Daten, die er mit der Engineering-Software geschaffen hat, lizenzgebhrenfrei zu vervielfltigen, zu nutzen oder Dritten zur Nutzung zu berlassen. Sofern bei bestimmungsgemer Nutzung der Engineering-Software Anteile davon in die vom Kunden geschaffenen Programme oder Daten einflieen, gilt das auch fr diese Anteile der Engineering-Software als Bestandteil dieser eigenen Programme oder Daten. Ansonsten ist es nicht zulssig, Teile von Engineering-Software herauszulsen; Ziffer 5.3 bleibt unberhrt. Wenn der Kunde seine o.g. geschaffenen Programme oder Daten Dritten berlsst, wird er enthaltene Engineering-Software entsprechend den Regelungen von Ziffer 5 schtzen.
3.2 Runtime-Software 
Bindet der Kunde eigene Programme oder Daten insbesondere mit Hilfe von Engineering-Software in Runtime-Software ein,  so muss der Kunde vor jeder Installation oder anderweitigen Vervielfltigung seiner eigenen Programme oder Daten, die  (Siemens-) Software oder Teile davon enthalten, oder die er mit einem Vervielfltigungsstck seiner eigenen Programme oder Daten verbindet, eine Lizenz an der Runtime-Software entsprechend der beabsichtigten Nutzungsart gem dem dann gltigen Siemens-Katalog erwerben. berlsst der Kunde die genannten Programme oder Daten Dritten zur Nutzung, so gilt hinsichtlich der damit verbundenen Runtime-Software Ziffer 5.4. Diese Ziffer 3.2 gewhrt kein Recht, aus Runtime-Software Teile herauszulsen; Ziffer 5.3 bleibt unberhrt.
Sofern in der Runtime-Software Tools zur Parametrierung/Konfiguration enthalten und fr diese erweiterte Rechte eingerumt sind, ergibt sich dies aus der Readme-Datei der Runtime-Software.

4. Frhere Versionen, Upgrade und PowerPack
4.1 Ergibt sich aus den Auftragsdaten bzw. dem CoL, z. B. durch den Zusatz "Upgrade" oder "PowerPack" beim Produktnamen der Software, dass die Software der Hochrstung einer anderen Software dient, enden mit der Hochrstung die dem Kunden an der Frheren Version eingerumten Nutzungsrechte. Das Recht zur Nutzung gem Ziffer 4.3 bleibt hiervon unberhrt.
4.2 Der Kunde hat das Recht, sofern er berechtigt im Besitz einer Frheren Version der Software ist, die an der Software eingerumten Nutzungsrechte nach seiner Wahl entweder an der Software oder - soweit dies technisch vorgesehen ist - an der Frheren Version auszuben.
4.3 Sofern in der Readme-Datei der Software unter der Rubrik "Parallele Nutzung" Frhere Versionen aufgefhrt sind, hat der Kunde das Recht, die an der Software eingerumten Nutzungsrechte alternativ auch an den dort aufgelisteten Frheren Versionen in einer (1) Instanz auszuben. Lautet die in den Auftragsdaten bzw. im CoL genannte "Art der Nutzung": "Installation" oder "User", so kann der Kunde die in der Readme-Datei aufgefhrten Frheren Versionen zustzlich zur lizenzierten Software installieren und parallel zur Software auf der Zahl von Instanzen nutzen, fr die er die erworbene Software installieren bzw. nutzen darf. Die bertragung der Frheren Versionen auf einen Dritten ist nur gemeinsam mit der bertragung der Software gem Ziffern 5.4 ff. zulssig.

5. Weitere Rechte und Pflichten des Kunden
5.1 Der Kunde hat kein Recht, die erworbene Software (unter) zu vermieten oder in sonstiger Weise unter zu lizenzieren, sie drahtgebunden oder drahtlos ffentlich wiederzugeben oder zugnglich zu machen oder sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfgung zu stellen, z.B. im Wege des Application Service Providing oder als Software as a Service.
5.2 Das gesetzliche Recht des Kunden auf Anfertigung einer Sicherungskopie bleibt unberhrt.
5.3 Der Kunde darf die Software nicht ndern, nicht zurckentwickeln oder bersetzen und er darf keine Teile herauslsen, soweit dies nicht nach den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes zwingend erlaubt ist. Soweit der Kunde von diesen gesetzlichen Bestimmungen Gebrauch machen mchte, da dies unerlsslich ist, um die Interoperabilitt zu einem unabhngig geschaffenen Computerprogramm herzustellen, hat der Kunde vor einer solchen Manahme die bentigte Schnittstelleninformation oder andere Informationen bei Siemens schriftlich nachzufragen und Siemens angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, diese Informationen so bereitzustellen, dass die berechtigten Interessen von Siemens gewahrt werden. Der Kunde darf ferner alpha-numerische Kennungen, Marken und Urheberrechtsvermerke von der Software oder dem Datentrger nicht entfernen und wird sie, soweit er zur Vervielfltigung berechtigt ist, unverndert mit vervielfltigen.
5.4 Der Kunde ist berechtigt, die vom Kunden im Wege des Kaufes von Siemens erworbene Software einem Dritten zu bertragen. Der Kunde wird in diesem Fall die Nutzung der Software vollstndig aufgeben, smtliche installierten Kopien der Software von seinen Gerten und Instanzen entfernen und smtliche auf anderen Datentrgern befindlichen Kopien lschen oder auf Wunsch von Siemens, Siemens bergeben, sofern der Kunde nicht gesetzlich zu einer lngeren Aufbewahrung verpflichtet ist. Jede Nutzung solcher aufbewahrten Kopien ist untersagt.
5.5 Hat der Kunde fr die Software einen License Key erhalten, so hat der Kunde diesen dem Dritten zusammen mit der Software zu berlassen. Ferner hat der Kunde dem Dritten die Auftragsbesttigung bzw. das CoL zusammen mit diesen Allgemeinen Bedingungen zu bergeben. Der Kunde wird Siemens auf deren Wunsch jederzeit das fr die Software erhaltene CoL vorlegen.
5.6 Ist die Software ein PowerPack oder ein Upgrade, wird der Kunde das CoL der Frheren Version aufbewahren und auf Wunsch von Siemens jederzeit zusammen mit dem CoL der Software vorlegen. Der Kunde bergibt dem Dritten auch das CoL der Frheren Version, wenn er das PowerPack bzw. das Upgrade gem Ziffer 5.4 bertrgt.
5.7 Der Kunde wird Siemens auf Siemens Anforderung hin die vollstndige Durchfhrung der in den Ziffern 5.4, 5.5 und (soweit anwendbar) 5.6 aufgefhrten Manahmen schriftlich besttigen oder Siemens gegebenenfalls die Grnde fr eine lngere Aufbewahrung darlegen. Des Weiteren wird der Kunde dem Dritten ausdrcklich die Beachtung des Umfangs der Rechteeinrumung gem den Ziffern 2 und 3 der Pflichten gem den Ziffern 5.1 bis 5.3 auferlegen.
5.8 Erhlt der Kunde einen Datentrger, der neben der Software weitere Software-Produkte enthlt, die zur Nutzung frei geschaltet sind, so hat der Kunde an diesen freigeschalteten Software-Produkten ein zeitlich begrenztes, unentgeltliches Recht, diese ausschlielich fr Validierungszwecke zu nutzen. Die zeitliche Begrenzung betrgt 14 Tage, beginnend mit dem erstmaligen Starten des jeweiligen Software-Programms, soweit nicht, z. B. in der Readme-Datei des jeweiligen Software-Produkts, ein anderer Zeitraum genannt ist. Fr diese ausschlielich zu Validierungszwecken berlassenen Software-Produkte gelten die Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen entsprechend. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Software-Produkte getrennt, d. h. ohne die Software an einen Dritten weiterzugeben.
5.9 Angabe fr den Fall der Nutzung durch US-Regierungsbehrden: Die Software ist kommerzielle Computersoftware.


Ergnzende Bedingungen zur berlassung der Software zum Einsatz in einer Cloud basierten Umgebung ("Software")

Diese Bedingungen gelten ergnzend und im Falle von Widersprchen vorrangig zu den Allgemeinen Bedingungen zur berlassung von Software fr Automatisierungs- und Antriebstechnik an Kunden mit Sitz in Deutschland (Stand Dezember 2014).

1. Lizenz
1.1 Siemens stellt dem Kunden die Software so zur Verfgung, dass der Kunde die Software, soweit die Voraussetzung nach Ziffer 2 eingehalten werden, in einer Cloud basierten Umgebung in seinem eigenen Rechenzentrum betreiben oder von einem externen Provider als Service fr sich betreiben lassen kann. Der Kunde hat das Recht, die Software selbst zu installieren oder fr sich von und bei einem Provider installieren und betreiben zu lassen. 
1.2 Der Kunde darf die Software intern fr eigene Zwecke nutzen. Der Kunde hat sicher zu stellen, dass kein unbefugter Dritter auf die Software zugreifen kann.
1.3 Auch bei einer Installation auf der Infrastruktur oder Plattform des Providers oder anderer Serviceerbringung des Providers muss der Kunde sicherstellen, dass nur der Kunde Zugriff auf die Software hat. Der Kunde darf keine Bedingungen des Providers akzeptieren, die dem Provider oder Dritten Zugang zu der Software gewhren. 
1.4 Sobald der Kunde von einem unberechtigten Zugriff auf die Software, unberechtigter Nutzung der Software, unzulssiger Kopie der Software oder sonstigen unberechtigten Handlungen im Zusammenhang mit der Software ("Verletzungshandlungen") des Providers oder von Dritten erfhrt, teilt er dies Siemens unverzglich mit. Bei derartigen Verletzungshandlungen wird der Kunde unverzglich alle erforderlichen Manahmen unternehmen und Kosten aufbringen, um die Verletzung abzustellen. Der Kunde ist fr alle Handlungen und Unterlassungen des Providers bezglich der Software verantwortlich.
1.5 Der Kunde stellt Siemens von allen Ansprchen, Aufwendungen und Schden frei, welche durch (i) Handlungen und Unterlassungen des Kunden im Zusammenhang mit der Ausbung bzw. Nichtausbung der Pflichten des Kunden im Rahmen dieses Vertrages verursacht wurden, oder (ii) Handlungen und Unterlassungen des Kunden, des Providers, Mitarbeiter des Providers oder unberechtigten Dritten verursacht wurden und im Zusammenhang mit der Nutzung der Software stehen. 

2. Technische Voraussetzung
Zur Nutzung der Software in einer Cloud basierten Umgebung hat der Kunde auf eigene Kosten sicher zu stellen, dass die Voraussetzungen der Produktdokumentation whrend der gesamten Nutzungsdauer vorliegen.


Es gelten vorrangig die Bedingungen Ihres anwendbaren Kauf- bzw. Lizenzvertrages. Bei Widersprchen zwischen diesen Bedingungen und des anwendbaren Kauf- bzw. Lizenzvertrages  haben die Regelungen des anwendbaren Kauf- bzw. Lizenzvertrages Vorrang.

Fr Kunden in den USA gilt folgendes: Die genannten "Allgemeinen Bedingungen zur berlassung von Software fr Automatisierungs- und Antriebstechnik an Kunden mit Sitz in Deutschland" gelten nicht fr Software, die von Siemens Industry, Inc. an Kunden in den USA geliefert wurde. Hier gelten die Bedingungen, die in dem Kaufvertrag enthalten sind.

An Wiederverkufer: Diese Hinweise und Lizenzbedingungen und beiliegendes Speichermedium, falls anwendbar, mssen an die Kufer weitergegeben werden, um Lizenzverste durch den Wiederverkufer und den Kufer zu vermeiden.






